Funktionen

Funktionen

Die Notarkammer Brandenburg vertritt die Gesamtheit der in ihr zusammengeschlossenen Notarinnen und Notare. Sie hat über Ehre und Ansehen ihrer Mitglieder zu wachen, die Aufsichtsbehörden bei ihrer Tätigkeit zu unterstützen, die Pflege des Notarrechts zu fördern und für eine gewissenhafte und lautere Berufsausübung der Notarinnen und Notare sowie der Notarassessorinnen und Notarassessoren zu sorgen. Ihr obliegt es, in Richtlinien die Amtspflichten und sonstigen Pflichten ihrer Mitglieder zu bestimmen.

Fortbildung, Ausbildung und Prüfung

Außer den der Notarkammer Brandenburg durch Gesetz zugewiesenen Aufgaben hat sie Mittel für die berufliche Fortbildung der Notarinnen und Notare, ihrer Mitarbeiter und der Notarassessorinnen und Notarassessoren sowie für sonstige gemeinsame Lasten des Berufsstandes bereitzustellen. Sie regelt die Ausbildung und Prüfung der qualifizierten Notariatsmitarbeiter und unterhält zur Absicherung der Haftpflichtgefahren aus notarieller Amtstätigkeit nach den Vorgaben des Gesetzgebers ein differenziertes System der Schadensvorsorge.

Beratung

Ebenfalls ist sie zur Beratung und Belehrung der Notarinnen und Notare in dienst- und standesrechtlichen Fragen sowie zu Stellungnahmen zu Gesetzesentwürfen im Bereich des Notarrechts berufen.

Aufgrund ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung ist es der Notarkammer Brandenburg jedoch nicht gestattet, Rechtsberatung für die Allgemeinheit zu leisten.

Beschwerden

Darüber hinaus ist die Notarkammer Brandenburg für die Entgegennahme von Beschwerden gegen Notarinnen und Notare zuständig, in deren Rahmen die Einhaltung der Dienstpflichten geprüft wird.

Aufgrund ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung ist es der Notarkammer Brandenburg nicht gestattet,

  • zu tatsächlichen oder vermeintlichen Schadenersatzansprüchen gegen Notarinnen und Notare Stellung zu nehmen oder
  • die Richtigkeit von Notarkostenrechnungen zu überprüfen.

Für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen und Beschwerden gegen Kostenrechnungen sind ausschließlich die Gerichte zuständig.