Organe

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Vorstand

Der Vorstand der Notarkammer besteht aus dem Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten und drei weiteren Mitgliedern. Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Kammerversammlung und erfüllt die durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben. Die Notarkammer wird durch den Präsidenten gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Vorstand wird durch die Kammerversammlung für jeweils 4 Jahre gewählt.

  • Hagen Stavorinus
    Präsident der Notarkammer Brandenburg
    Notar
  • Hans-Ulrich Tegge
    Vizepräsident der Notarkammer Brandenburg
    Notar
  • Florian Damke
    Notar
  • Dr. Antje Kroß
    Notarin
  • Thomas Woinar
    Notar

Ehrenpräsidenten

  • Peter Arntz
    Notar a.D.
  • Dietmar Böhmer
    Notar

Geschäftsführung

Die laufenden Geschäfte der Notarkammer Brandenburg werden nach den Weisungen des Vorstands von einer hauptamtlich tätigen Geschäftsführerin geführt.

Stefanie Rhode

Stefanie Rhode

Geschäftsführerin

Geschäftsstelle

  • Simone Grade
  • Kristian Manecke

Mitglieder/ Notarassessoren

Die im Brandenburgischen Oberlandesgericht bestellten Notarinnen und Notare bilden die Notarkammer Brandenburg. Die im staatlichen Anwärterdienst des Landes Brandenburg befindlichen Notarassessorinnen und Notarassessoren stehen in einem öffentlich-rechlichen Dienst- und Ausbildungsverhältnis zur Notarkammer-Brandenburg.

Derzeit gehören der Notarkammer Brandenburg 65 Notarinnen und Notare an. Es befinden sich 16 Notarassessorinnen und Notarassessoren im Anwärterdienst. (Stand: 27.09.2024)