Organe
Vorstand
Der Vorstand der Notarkammer besteht aus dem Präsidenten, dem stellvertretenden Präsidenten und drei weiteren Mitgliedern. Der Vorstand vollzieht die Beschlüsse der Kammerversammlung und erfüllt die durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben. Die Notarkammer wird durch den Präsidenten gerichtlich und außergerichtlich vertreten. Der Vorstand wird durch die Kammerversammlung für jeweils 4 Jahre gewählt.
- Hagen Stavorinus
Präsident der Notarkammer Brandenburg
Notar - Hans-Ulrich Tegge
Vizepräsident der Notarkammer Brandenburg
Notar - Florian Damke
Notar - Dr. Antje Kroß
Notarin - Thomas Woinar
Notar
Ehrenpräsidenten
- Peter Arntz
Notar a.D. - Dietmar Böhmer
Notar
Geschäftsführung
Die laufenden Geschäfte der Notarkammer Brandenburg werden nach den Weisungen des Vorstands von einer hauptamtlich tätigen Geschäftsführerin geführt.
Stefanie Rhode
Geschäftsführerin
Geschäftsstelle
- Simone Grade
- Kristian Manecke
Mitglieder/ Notarassessoren
Die im Brandenburgischen Oberlandesgericht bestellten Notarinnen und Notare bilden die Notarkammer Brandenburg. Die im staatlichen Anwärterdienst des Landes Brandenburg befindlichen Notarassessorinnen und Notarassessoren stehen in einem öffentlich-rechlichen Dienst- und Ausbildungsverhältnis zur Notarkammer-Brandenburg.
Derzeit gehören der Notarkammer Brandenburg 65 Notarinnen und Notare an. Es befinden sich 16 Notarassessorinnen und Notarassessoren im Anwärterdienst. (Stand: 27.09.2024)