Ihr Weg zur Notarin und zum Notar in Brandenburg
Als Notarin und Notar spielen Sie eine essenzielle Rolle im Rechtssystem, indem Sie für Rechtssicherheit sorgen und Menschen in entscheidenden Lebensmomenten unterstützen. Ihr öffentliches Amt unterstreicht Ihre Unabhängigkeit und Unparteilichkeit – ein markanter Unterschied zur Rolle der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte.
Unabhängig davon, ob Sie Ihr Referendariat gerade abgeschlossen haben oder sich nach einer neuen beruflichen Herausforderung umsehen, bietet der Beruf der Notarin und des Notars eine außergewöhnliche Kombination aus juristischer Herausforderung, persönlicher Erfüllung und der Chance, selbstständig tätig zu sein.
Über den Notarberuf
Als Notar sind Sie mit der Aufgabe betraut, Verträge zu entwerfen, Rechtsgeschäfte zu beurkunden und sicherzustellen, dass alles ordnungsgemäß abgewickelt wird. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und agieren als Mittler zwischen den Interessen der beteiligten Parteien. Ihre Aufgaben umfassen:
Notare beraten und informieren alle beteiligten Parteien gründlich über deren Rechte und Pflichten, um sicherzugehen, dass jeder vollständig aufgeklärt ist. Obwohl Notare in ihrer Unabhängigkeit Ähnlichkeiten mit Richtern aufweisen, liegt es nicht in ihrer Verantwortung, Streitfälle oder andere Angelegenheiten autoritär zu entscheiden. Im Gegensatz zu Richtern bieten Notare Unterstützung und Beratung an, ohne verbindliche Entscheidungen zu treffen. Es bleibt den Beteiligten selbst überlassen, ob sie diesen Rat befolgen möchten oder nicht.
Notarinnen und Notare erstellen und beurkunden wichtige Rechtsdokumente, wie Kaufverträge über Immobilien, Eheverträge, Testamente und Erbverträge, um die rechtliche Sicherheit und den Willen der Beteiligten klar zu dokumentieren. Die Zivilprozessordnung misst der notariellen Urkunde einen besonderen Beweiswert zu und ermöglicht es, einen vollstreckbaren Titel zur notariellen Urkunde zu schaffen. Die Funktion der Form ist nicht auf die Beweiskraft und den Schutz vor Übereilung beschränkt. Weiterhin helfen Notarinnen und Notare dabei, Streitigkeiten zu vermeiden, indem sie für klar formulierte und rechtssichere Verträge sorgen.
Die Beglaubigung einer Unterschrift dient dazu, die Identität des Unterzeichnenden zu bestätigen und offiziell zu dokumentieren. Dieses Verfahren ist ein wichtiges Mittel, um Betrug und Fälschungen bei wichtigen Dokumenten zu verhindern. Häufig ist eine solche Beglaubigung bei rechtlichen Vorgängen – etwa gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten oder bestimmten behördlichen Anträgen - erforderlich, um die Echtheit der Unterschrift der beteiligten Partei sicherzustellen.
Die sorgfältige Planung und Abstimmung der Interessen aller beteiligten Parteien bei der Vertragsgestaltung, sowie die vertrauensvolle Durchführung von Rechtsgeschäften, tragen wesentlich zur Rechtssicherheit und zur Vermeidung von Konflikten bei. Als neutrale Schlichter haben Notare die Möglichkeit, bei Differenzen zwischen den Vertragsparteien zu vermitteln und so zu einer Lösung beizutragen, die eine gerichtliche Auseinandersetzung unnötig macht.
Ablauf der Assessorenzeit
Nach ihrer Ernennung absolvieren die Notarassessorinnen und Notarassessoren einen mindestens dreijährigen Vorbereitungsdienst, um sich auf das Amt des Notars optimal vorzubereiten. In dieser Zeit sammeln sie wertvolle praktische Erfahrungen durch die Ausbildung bei verschiedenen Notarinnen und Notaren, die Übernahme von Notarvertretungen sowie Notarverwaltungen und die Teilnahme an zahlreichen Weiterbildungsveranstaltungen. Nach Abschluss dieser mindestens dreijährigen Vorbereitungszeit stehen den Notarassessorinnen und Notarassessoren die Bewerbungen auf ausgeschriebene Notarstellen offen.
Karriereweg Notarin und Notar: Kurz & Knapp
Je nach Bedarf ein bis zwei Mal im Jahr schreibt das Brandenburgische Justizministerium im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg Stellen für den Anwärterdienst aus.
Nach dem Ende der Bewerbungsphase laden wir zu persönlichen Vorstellungsgesprächen ein. Diese Gespräche, geführt von Vertretern des Justizministeriums Brandenburg und der Notarkammer Brandenburg, bieten uns die Gelegenheit, Sie näher kennenzulernen und Ihre Eignung für den Notardienst zu bewerten. Die Auswahl der Kandidaten für den Anwärterdienst basiert auf dem aktuellen und zukünftigen Bedarf an Notarinnen und Notaren in unserem Bundesland. Unser Auswahlverfahren folgt dem Grundsatz der Bestenauslese, wobei wir den Bewerbern mit den überzeugendsten fachlichen Qualifikationen und persönlichen Kompetenzen den Vorzug geben. Vor Ihrem Eintritt in den Anwärterdienst ist zudem eine gesundheitliche Untersuchung durch einen Amtsarzt erforderlich.
Für die Dauer des Anwärterdienstes stehen Notarassessorinnen und Notarassessoren in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis. Notarassessorinnen und Notarassessoren erhalten Dienstbezüge entsprechend Alter und Familienstand wie eine Richterin oder ein Richter der Besoldungsgruppe R 1 (Bund). Auch die Ausgestaltung der Beihilfe- und Versorgungsberechtigung entspricht derjenigen von Richterinnen und Richtern.
Interessieren Sie sich für die Übernahme in den Anwärterdienst im Land Brandenburg oder haben Sie weitere Fragen? Bitte kontaktieren Sie die Geschäftsführung der Notarkammer Brandenburg für mehr Informationen.
Ansprechpartnerin
Stefanie Rhode
Geschäftsführerin der Notarkammer Brandenburg